Kevin Schugk Schießstandsachverständiger · ö.b.u.v. (IHK)

Öffentlich bestellt und vereidigt · IHK Nürnberg für Mittelfranken

Schießstand­sachverständiger

Kompetenz. Neutralität. Sicherheit.

Sachverständigenleistungen für Schießanlagen – unabhängig, neutral und nach den geltenden Regeln (WaffG, AWaffV, Schießstandrichtlinien 2012). Bundesweit tätig, Sitz in Fürth (Bayern).

Sicherheit im FokusPrüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
Nachvollziehbare DokumentationSchriftliches Gutachten bzw. Prüfprotokoll
Unabhängige BegutachtungNeutral, weisungsfrei, mit Interessenkonflikt-Prüfung

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Bis zu drei Wunschtermine vorschlagen Unverbindlich – verbindlich wird der Termin erst nach meiner Bestätigung Eingangsbestätigung sofort per E-Mail
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Leistungen

Gutachten für Betreiber, Vereine, Behörden und Gerichte

Privatgutachten

  • Regelüberprüfungen nach § 27a WaffG
  • Planungsgutachten – Neubau, Umbau, Nutzungsänderung
  • Abnahmegutachten
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen

Für Betreiber, Vereine und Behörden.

Gerichtsgutachten

  • Gutachten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Vergütung nach dem JVEG

Als ö.b.u.v. Sachverständiger bin ich zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet.

Ablauf

In fünf Schritten zum Gutachten

TerminanfrageOnline mit wenigen Klicks oder per E-Mail
Prüfung & RückmeldungInteressenkonflikt-Prüfung, dann verbindliche Abstimmung
Begehung vor OrtPrüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
GutachtenSchriftliches Gutachten bzw. Prüfprotokoll
NachkontrolleNach Mängelbeseitigung, sofern erforderlich
Honorar 110 € / Std. Gerichtsgutachten nach JVEG keine USt. gemäß § 19 UStG bundesweit tätig · Sitz Fürth Grundlage SSR 2012 · WaffG · AWaffV

Der erforderliche Zeitaufwand richtet sich nach Anzahl und Zustand der Anlagen; eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Inaugenscheinnahme möglich.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Begutachtung

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
  • Vorhandene Gutachten und Prüfberichte
  • Bau- und Standunterlagen
  • Angaben zu zugelassenen Waffen, Kalibern und Munition
  • Die geltende Standordnung
Wie unabhängig ist die Begutachtung?

Die Begutachtung erfolgt neutral, unabhängig und weisungsfrei und dient als sachliche Entscheidungsgrundlage. Jede Anfrage prüfe ich vorab auf das Vorliegen eines Interessenkonflikts; erst danach kommt eine Beauftragung zustande.

Ist mein Terminvorschlag verbindlich?

Nein – ein über die Terminanfrage vorgeschlagener Termin stellt noch keinen verbindlichen Termin und keinen Vertrag dar. Verbindlich wird der Termin erst mit meiner Bestätigung.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird geprüft?

Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie insbesondere die Schießstandrichtlinien 2012 (SSR).

Kontakt

Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Am einfachsten über die Online-Terminanfrage – oder per E-Mail.

kontakt@ssv-schugk.de

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