Öffentlich bestellt und vereidigt · IHK Nürnberg für Mittelfranken
Schießstandsachverständiger
Kompetenz. Neutralität. Sicherheit.
Sachverständigenleistungen für Schießanlagen – unabhängig, neutral und nach den geltenden Regeln (WaffG, AWaffV, Schießstandrichtlinien 2012). Bundesweit tätig, Sitz in Fürth (Bayern).
Terminanfrage
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Leistungen
Gutachten für Betreiber, Vereine, Behörden und Gerichte
Privatgutachten
- Regelüberprüfungen nach § 27a WaffG
- Planungsgutachten – Neubau, Umbau, Nutzungsänderung
- Abnahmegutachten
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen
Für Betreiber, Vereine und Behörden.
Gerichtsgutachten
- Gutachten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Vergütung nach dem JVEG
Als ö.b.u.v. Sachverständiger bin ich zur unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet.
Ablauf
In fünf Schritten zum Gutachten
Der erforderliche Zeitaufwand richtet sich nach Anzahl und Zustand der Anlagen; eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Inaugenscheinnahme möglich.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Begutachtung
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
- Vorhandene Gutachten und Prüfberichte
- Bau- und Standunterlagen
- Angaben zu zugelassenen Waffen, Kalibern und Munition
- Die geltende Standordnung
Wie unabhängig ist die Begutachtung?
Die Begutachtung erfolgt neutral, unabhängig und weisungsfrei und dient als sachliche Entscheidungsgrundlage. Jede Anfrage prüfe ich vorab auf das Vorliegen eines Interessenkonflikts; erst danach kommt eine Beauftragung zustande.
Ist mein Terminvorschlag verbindlich?
Nein – ein über die Terminanfrage vorgeschlagener Termin stellt noch keinen verbindlichen Termin und keinen Vertrag dar. Verbindlich wird der Termin erst mit meiner Bestätigung.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wird geprüft?
Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie insbesondere die Schießstandrichtlinien 2012 (SSR).
Kontakt
Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
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